• Schulordnung und Handynutzung

      • Unsere Schulordnung

      • Im Bereich der Reuchlin Schulen treffen viele Menschen mit unterschiedlichen Aufgaben und Interessen aufeinander. Damit das Zusammenleben und Zusammenarbeiten gelingt, müssen wie in der Familie, im Verkehr oder beim Sport bestimmte Regeln eingehalten werden. Sie gelten für alle Beteiligten.

        Mit Betreten des Schulgeländes gilt für alle die Schulordnung.

        Verhalten:

         Alle am Schulleben beteiligten Personen verhalten sich untereinander respektvoll.

        Jeder verhält sich so, dass:

        · der Unterricht pünktlich beginnen und störungsfrei verlaufen kann

        · niemand verletzt wird

        · nichts kaputt gemacht wird

        · und es zu keinen Verunreinigungen kommt

        Beleidigungen, Beschimpfungen und Mobbing werden nicht geduldet. Die Schulsprache ist Deutsch. Der Besitz und Konsum von Alkohol, Tabak und sonstigen Drogen ist verboten. Das Benutzen von Feuerzeugen und Streichhölzern ist nicht erlaubt. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt. Auf den Pausenhöfen dürfen nur durch die Schulleitung genehmigte Spielgeräte genutzt werden.

        Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen am Vormittag sind alle elektronischen Geräte ausgeschaltet und nicht sichtbar aufzubewahren. Das Mitbringen von Wertgegenständen, wie z.B. Handys, erfolgt auf eigene Gefahr und jede Haftung ist ausgeschlossen. Während Klassenarbeiten sind die Handys in den Schultaschen und diese werden zentral im Klassenzimmer abgelegt.

        Der Verzehr von Energydrinks und das Kauen von Kaugummis sind verboten. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

        Schulgelände und Räume:

        Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist verboten.

        Personen, die nicht am Schulleben beteiligt sind, ist das Betreten des Schulgeländes nur mit Erlaubnis der Schulleitung oder eines Lehrers gestattet.

        Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat die Aufgabe Verschmutzungen zu vermeiden und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Wenn der Verursacher bekannt ist, beseitigt dieser die Verschmutzung unaufgefordert und unverzüglich.

        Klassenzimmer:

        Die Klassenzimmer sind sauber und ordentlich zu halten und nach Unterrichtsende wird aufgestuhlt.

        Toiletten:

        Insbesondere im Toilettenbereich ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Der Aufenthalt in den Vorräumen in den Pausen ist nicht erlaubt, wie auch das Benutzen der Toilettenkabinen von mehreren Personen gleichzeitig.

        Aquarium:

        Das Aquarium kann während der Freistunden und der Mittagspause als Aufenthaltsraum genutzt werden. Die sich dort aufhaltenden Schüler tragen die Verantwortung für dessen Sauberkeit.

        Pausen:

        Während der Pausen am Vormittag halten sich alle Schüler auf dem Pausenhof auf, der Aufenthalt in den Gebäuden und außerhalb des Schulgeländes ist nicht gestattet. Bei “grünem Punkt“ dürfen zusätzlich die Aula und das Aquarium als Aufenthaltsbereich genutzt werden.

        Maßnahmen:

        Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle die Verantwortung. Deswegen sollten auch Schülerinnen und Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken. Ein Verstoß gegen die Schulordnung zieht Konsequenzen nach sich. (gemäß Schulgesetz §90).

        Schulversäumnisse:

        Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule bis spätestens 9.00 Uhr. Spätestens am 3. Tag der Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung und Begründung der Fehlzeit vom Erziehungsberechtigten vorliegen (§2 Schulbesuchsverordnung).

        Entsprechend ist bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts zu verfahren. Der Schüler ist selbst verantwortlich für die Nacharbeit des versäumten Unterrichtsstoffes.

        Sobald der Schüler/die Schülerin wieder am Unterricht teilnimmt, können die versäumten Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Referate, …) sofort eingefordert werden. Bei längerer Krankheit werden individuelle Absprachen getroffen.

        Bei unentschuldigtem Fehlen kann der Leistungsnachweis mit ungenügend (Note 6) bewertet werden. Kann nur am Sportunterricht nicht teilgenommen werden, ist die Anwesenheit trotzdem verpflichtend.

        Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen muss er sich beim unterrichtenden Lehrer abmelden.

                                                                                                                                                                                     (gültig ab dem Schuljahr 2013/2014)

        • Handynutzung an der RRs

        • Erweiterung der Schulordnung zum Thema

          Handynutzunq an der Schule

           

          Handys sind laut Schulordnung in den Schulgebäuden immer auszuschalten, auch vor Unterrichtsbeginn, auch während der Pausen, insbesondere während der Mittagspause und auch nach Unterrichtsende. Alle Arten von Kopfhörern sind in der Schultasche aufzubewahren.

          Vor Unterrichtsbeginn um 7:25 Uhr und nach dem Unterricht (ab 12:30 bzw. 14:45 Uhr) und während der Mittagspause (12:30 bis 13:15) ist die Handynutzung außerhalb der Gebäude erlaubt. Dies gilt auch bei späterem Unterrichtsbeginn oder früherem Unterrichtsende.

           

          • Ein Handy wird grundsätzlich eingezogen, sobald ein/e Schüler/in bei der Handynutzung im Schulhaus bzw. in den Außenbereichen angetroffen wird.

           

          • Die Handys werden mit einem Klebezettel mit Namen und Klasse des Schülers/der Schülerin beschriftet und in einer Kiste im Lehrerzimmer verwahrt. Dies wird in der jeweiligen Klassenliste mit Datum und Lehrerkürzel vermerkt. Die Klassenlehrkraft verschafft sich über die Klassenliste einen Überblick über den Stand seiner/ihrer Schülerinnen und Schüler.

           

          Konsequenzen:

          Beim 1. Mal:

          Das Handy wird eingezogen und nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss dem Schüler/der Schülerin zurückgeben.

           

          Beim 2. Mal:

          Verfahren wie beim 1. Mal, zusätzlich zwei Stunden Nachsitzen mit Elternbenachrichtigung.

           

          Beim 3. Mal:

          Aushändigung des Handys nur noch an Erziehungsberechtigte.

           

          Beim 4. Mal:

          Aushändigung nur noch an Erziehungsberechtigte und maximal 4 Stunden Nachsitzen nach §90 Schulgesetz.

           

          Elterninformation:

          Nach Beschluss der Maßnahme informiert ein Elternbrief alle Erziehungsberechtigten über die Umsetzung der neuen Regelung. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Kenntnisnahme der Regeln durch Unterschrift.

           

                                                                                 Die Maßnahme tritt ab 11. Januar 2021 in Kraft.